Warum habe ich überhaupt Wahleinspruch eingelegt?
Nicht, weil ich ernsthaft davon ausgehe, dass diese Stadtvertretung die Bürgermeisterwahl wiederholen lässt. Mir geht es um faire, transparente und nachvollziehbare Abläufe in unserer Stadt. Die Bürger sollen erfahren, was in diesem Wahlkampf passiert ist.
Inzwischen liegt die Stellungnahme der Wahlleitung vor. Das Ergebnis überrascht wenig: Alle sieben Wahleinsprüche sollen unbegründet sein.
Mich stört daran nicht nur das Ergebnis. Mich stört vor allem die Art der Bewertung.
Mein Wahleinspruch stützt sich nicht auf einen einzelnen Vorfall. Er beschreibt vielmehr eine Reihe von Ereignissen, die aus meiner Sicht miteinander zusammenhängen.
In der Stellungnahme wird dagegen jeder Vorgang einzeln betrachtet. Für jeden einzelnen Punkt findet sich am Ende dieselbe Bewertung, er sei unbegründet.
Das überrascht mich nicht einmal. Denn viele der geschilderten Vorgänge mögen für sich genommen tatsächlich nicht ausreichen.
Genau darum geht es aber nicht. Die entscheidende Frage lautet: Welches Bild ergibt sich, wenn man alle Ereignisse gemeinsam betrachtet?
Diese Frage wird aus meiner Sicht nicht beantwortet.
Ein Beispiel dafür ist die Strafanzeige von Jens Albrecht gegen Karsten Berndt.
Natürlich darf jeder Bürger Strafanzeige erstatten. Das bestreitet niemand, aber das gilt dann natürlich für jeden Bürger gleich.
Die Frage ist hier aber zusätzlich, welche Wirkung diese Anzeige im laufenden Wahlkampf hatte.
Später wurde öffentlich mit dem Eindruck gearbeitet, gegen Karsten Berndt werde ermittelt. Damit konnte die Frage in den Raum gestellt werden, ob man jemanden zum Bürgermeister wählen solle, gegen den Ermittlungen laufen.
Genau hier zeigt sich das Problem: Die Anzeige war nicht nur ein rechtlicher Vorgang. Sie hatte politische Wirkung.
Und genau diese Wirkung wird in der Stellungnahme aus meiner Sicht nicht ernsthaft betrachtet.
Ein weiterer Punkt ist der Wahleinspruch von Frau Deutsch.
Dort wurde eine Unregelmäßigkeit bei der Auszählung festgestellt. Die Antwort lautet sinngemäß: Diese eine Stimme hätte keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt.
Auch das ist mir zu einfach. Wenn bereits in einem kurzen Ausschnitt eine Unregelmäßigkeit zu erkennen ist, hätte geprüft werden müssen, ob es weitere vergleichbare Fälle gab. Stattdessen wird nur diese eine Stimme bewertet. Die eigentliche Kritik bleibt unberührt.
Auch die Bewertung der öffentlichen Äußerungen des Bürgermeisters überzeugt mich nicht.
Herr Behnke stellt es sinngemäß so dar, als habe sich der Bürgermeister gegen Vorwürfe verteidigen dürfen.
Doch auch darum geht es nicht. Die Vorladung als Beschuldigter war zunächst ausschließlich dem Bürgermeister bekannt. Die Polizei verschickt solche Schreiben nicht an die Presse, nicht an die Stadtvertretung und nicht an die Öffentlichkeit.
Öffentlich wurde die Angelegenheit erst, nachdem der Bürgermeister sie selbst in einer Stadtvertretersitzung angesprochen hatte.
Auf einer solchen Sitzung hat dieses Thema aus meiner Sicht nichts zu suchen. Der Bürgermeister hat dort die Interessen der Stadt zu vertreten, nicht private Angelegenheiten öffentlich zu erörtern und gegenüber Stadtvertretern, Gästen und Presse in einer Weise einzuordnen, die geeignet ist, ein beschädigendes Bild von einem Stadtvertreter und Bürgermeisterkandidaten entstehen zu lassen.
Erst durch diesen Vorfall wurde aus einem internen Vorgang ein öffentliches Thema des laufenden Wahlkampfes. Erst dadurch entstanden Berichte, Diskussionen und neue Vorwürfe.
Dies ist aus meiner Sicht ein ganz klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Bürgermeisters. Dieser Zusammenhang fehlt mir in der Stellungnahme vollständig.
Für mich stellt sich deshalb eine grundsätzliche Frage:
War das noch eine neutrale Wahlprüfung oder bereits eine politische Bewertung?
Über die Wahleinsprüche entscheidet nun die Stadtvertretung. Die Bürger, die Einspruch eingelegt haben, können ihre Argumente dort nicht selbst vortragen. Sie sind laut Kommunalverfassung „befangen“. Ich auch.
Zu den Punkten der Tagesordnung dürfen Bürger auf einer Sitzung grundsätzlich nicht sprechen. Die Entscheidung fällt also nur auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen.
Und dann kommt der Punkt, der diesen Vorgang endgültig bemerkenswert macht:
Die Wahlleitung prüft sieben Wahleinsprüche.
Alle sollen unbegründet sein.
Fall erledigt.
Und genau dann treten sowohl der Wahlleiter als auch die stellvertretende Wahlleiterin zurück.
Ausgerechnet die beiden Personen, die diese Bewertung erstellt haben.
Ihre Stellungnahme soll trotzdem Grundlage der Entscheidung der Stadtvertretung bleiben.
Das muss man erst einmal auf sich wirken lassen.
Wer meinen Wahleinspruch und die zugrunde liegenden Unterlagen selbst lesen möchte, findet sie hier: