Für die Bürger im Saal wurde an diesem Abend sehr deutlich, wer auf der Einhaltung der verfahrensrechtlichen Spielregeln bestand und wer die von der Wahlleitung vorbereitete Beschlussvorlage ohne vorherige Beratung im Wahlprüfungsausschuss beschließen wollte.

Unser Maßstab ist einfach: Eine Wahlprüfung muss transparent, nachvollziehbar und verfahrensrechtlich sauber ablaufen.

1. Kathleen Fleck: Angriff auf die Einspruchsführer statt Auseinandersetzung mit dem Verfahren

Die Fraktionsvorsitzende von „Gemeinsam für Ueckermünde CDU/SPD/FDP“ widmete sich in ihrer Rede nicht vorrangig den sachlichen Verfahrensfragen, sondern den Bürgern, die Wahleinsprüche eingereicht hatten.

Sie warf den Einspruchsführern vor, Kandidaten systematisch beobachtet und dokumentiert zu haben, und stellte dabei einen historischen Bezug zu Arbeitsweisen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR her.

Aus unserer Sicht geht dieser Vergleich am Kern vorbei. Bürger, die mögliche Verstöße gegen Wahlvorschriften dokumentieren, handeln nicht undemokratisch. Sie nehmen ein demokratisches Kontrollrecht wahr.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Bürger Vorgänge dokumentieren dürfen. Die entscheidende Frage lautet: Wurden die Wahlvorschriften eingehalten?

2. Sven Behnke: Warum wurde der Wahlprüfungsausschuss übersprungen?

Der Stadtwahlleiter begründete die direkte Vorlage an die Stadtvertretung damit, dass die Stadtvertretung für diesen konkreten Fall keinen Wahlprüfungsausschuss separat einberufen habe.

Diese Argumentation überzeugt uns nicht. Nach § 6 der Hauptsatzung verfügt Ueckermünde über einen ständigen Wahlprüfungsausschuss. „Ständig“ bedeutet, dass dieser Ausschuss dauerhaft für die Wahlperiode besteht und nicht für jeden Einzelfall neu geschaffen werden muss.

Wer einen bestehenden Wahlprüfungsausschuss mit der Begründung übergeht, er sei nicht noch einmal gesondert gebildet worden, schwächt die Kontrollrechte der Stadtvertretung.

Zudem sieht § 39 Absatz 2 LKWG M-V vor, dass die Wahlleitung dem Wahlprüfungsausschuss zu jedem Einspruch die Unterlagen und eine Stellungnahme vorlegt.

3. Dr. Stefan Stein: Ruhige Worte – klares Abstimmungsverhalten

Dr. Stefan Stein trat mit einer betont sachlichen Rede auf. Er warb für Ruhe, Vertrauen und eine Entscheidung noch am selben Abend.

In der Wirkung reduzierte diese Rede die vorgetragenen Verfahrens- und Rechtsfragen auf bloße unterschiedliche Auffassungen. Genau dadurch wurde politisch begründet, weshalb der Wahlprüfungsausschuss nicht eingeschaltet werden müsse.

Entscheidend war am Ende nicht die Rhetorik, sondern das Handheben: Die Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“ sowie die Zählgemeinschaft um Dr. Stein stimmten geschlossen gegen den Antrag, die Unterlagen zunächst im Wahlprüfungsausschuss prüfen zu lassen.

Unser Standpunkt: Transparenz ist nicht verhandelbar

Den formellen Antrag auf Verweisung in den Wahlprüfungsausschuss stellte Stadtvertreterin Antje Krins. Ziel war nicht, das Verfahren zu stoppen, sondern es sauber vorzubereiten.

Die Beschlussvorlage sollte für eine Woche an den dafür vorgesehenen Wahlprüfungsausschuss überwiesen werden. Die Beschwerdeführer sollten rechtliches Gehör erhalten. Danach hätte die Stadtvertretung in einer Sondersitzung über die Wahleinsprüche entscheiden können.

Eine Woche Beratung im zuständigen Ausschuss wäre kein Schaden für die Demokratie gewesen. Sie wäre ein Beitrag zu Vertrauen, Sorgfalt und Transparenz gewesen.

Die Fraktion aus CDU, SPD, FDP und die fraktionslosen Stadtvertreter Dr. Stefan Stein, Gabriele Stein, Meik v.Deetzen haben das mit ihrer Stimmenmehrheit abgelehnt!
Aus unserer Sicht bleibt damit ein schwer nachvollziehbarer Eindruck zurück: Gerade bei der Prüfung einer Bürgermeisterwahl wurde auf jene Ausschussstruktur verzichtet, die für solche Fragen vorgesehen ist.

Fazit: Eine Wahlprüfung stärkt das Vertrauen der Bürger nur dann, wenn Einwendungen offen, neutral und nachvollziehbar geprüft werden.