Neues aus der Stadtvertretung

Neues aus der Stadtvertretung
Systemische Grenzen der Demokratie?

Stand:


«Ö 7 muss weg, unbedingt!»
Am Donnerstag, den 4. Dezember 2025, tagte die Stadtvertretung über mehrere Stunden.
Bereits zu Beginn ergab sich eine heftige Auseinandersetzung, da beantragt wurde, den Tagesordnungspunkt Ö7 von der Tagesordnung zu streichen. Es ging um einen Redebeitrag, der unbedingt verhindert werden sollte. Warum?

Was passiert, wenn Demokratie auf systemische Grenzen stößt?

Die Stadtvertreterin Antje Krins, die zugleich Mitglied des Aufsichtsrates der Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft mbH (UWG) und der Ueckermünder Wärmeversorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (UWD) ist, wollte darüber informieren, wie sich die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Gesellschaften in den kommenden Jahren darstellt.

Der Redebeitrag zu TOP Ö 7 stellt lediglich die wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Lage der Gesellschaften (UWG/UWD) dar, basierend auf öffentlich zugänglichen Bekanntmachungen. Bezug genommen wurde auf das öffentliche Handelsregister, das Unternehmensregister, Zeitungsartikel des Nordkuriers sowie auf öffentliche Beschlussfassungen der Stadtvertretung. Ziel war es, die Zusammenhänge kompakt und für alle verständlich darzustellen.

Ohne auf den Inhalt der Darlegungen im Einzelnen einzugehen, stellt sich die Frage, warum es zu solch heftigen Abwehrreaktionen der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“, bestehend aus Stadtvertretern der CDU, SPD und FDP sowie den drei Stadtvertretern Stefan Stein, Gabriele Stein und Meik von Deetzen (ehemals AfD-Fraktion), kam. Ist Angst im Spiel – und wenn ja, wovor hat man Angst? Was soll hier nicht bekannt werden?

Der Stadtvertreter Meik von Deetzen (ehemals AfD-Fraktion) beantragte, diesen Redebeitrag von der Tagesordnung zu streichen. Mit den Stimmen der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde (CDU/SPD/FDP)“ wurde der Tagesordnungspunkt dann abgesetzt.

Trotz der bundesweit propagierten „Brandmauer“ ist dieses Abstimmungsverhalten in der Ueckermünder Stadtvertretung mittlerweile erwartbar, denn mit den Stimmen der 3 ehemaligen AfD Fraktionsmitglieder (Stein/Stein/Deetzen) und den Stimmen der Fraktion "Gemeinsam für Ueckermünde", besteht eine absolute Mehrheit, mit der praktisch alles beschlossen werden kann und somit jeder beliebige Tagesordnungspunkt anderer Stadtvertreter abgesetzt werden kann.

Auf Nachfrage anderer Stadtvertreter, wie aus der Fraktion Bürger für Vorpommern-Greifswald und der AfD-Fraktion, konnte keine schlüssige sachliche Begründung dafür benannt werden, warum der Redebeitrag nicht gehalten werden sollte. Eine solche sachliche Begründung ist jedoch für die Absetzung eines ordnungsgemäß angekündigten Tagesordnungspunktes gemäß § 29 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V erforderlich.

Erstaunlich ist die Absetzung des Tagesordnungspunktes auch deshalb, weil die Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“ und die heute fraktionslosen Stadtvertreter (Stein/Stein/Deetzen) zu diesem Zeitpunkt nicht wissen konnten, worüber die Stadtvertreterin Antje Krins überhaupt berichten wollte. Bereits im Vorfeld wurden ihr Geheimnisverrat und Unkollegialität gegenüber dem Aufsichtsrat vorgeworfen – auf bloßen Vermutungen beruhend.

Ohne gesetzliche Grundlage wurde Frau Krins vom Aufsichtsratsvorsitzenden disziplinarisch verwarnt – ein Vorgehen, das an Absurdität kaum zu überbieten ist, denn rein formal ist der Aufsichtsrat lediglich dazu da, die Tätigkeit der Geschäftsführung zu überwachen. Eine Hierachie innerhalb des Aufsichtsrates oder gar eine Weisungsbefugnis ist weder aus der Satzung der Gesellschaft, noch aus den Regelungen der Kommunalverfassung abzuleiten. Alle haben prinzipiell gleiche Rechte, der Vorsitzende leitet und koordiniert jedoch zusätzlich die Versammlungen!

In der Diskussion hatte Frau Krins auf §71 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V verwiesen, wonach es Pflicht jedes Aufsichtsratsmitgliedes ist, über Geschehnisse innerhalb kommunaler Gesellschaften zu berichten, sofern dies erforderlich ist, denn der Aufsichtsrat wurde aus Stadtvertretern gebildet, damit sie die Interessen der Stadt (der Bürger) und nicht die Interessen einzelner Personen vertreten.

Umso fragwürdiger ist die Rolle des Bürgermeisters. Die Stadtvertreterin Antje Krins hatte ihr Anliegen im Vorfeld mit ihm abgestimmt und er hatte ihr zunächst, in seiner Funktion als Gesellschafter, seine Zustimmung erteilt. Im Kontext dieser Gespräche wurde auch ein städtisches Grundstück besichtigt, denn es geht eben auch um die Belebung der Innenstadt. Leider hat der Bürgermeister in der Stadtvertretersitzung plötzlich eine gegenteilige Position eingenommen und auch dahingehend argumentiert, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Worum ging es tatsächlich?

Im Kern ging es um die wirtschaftliche Perspektive der Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft mbH. Für das Jahr 2027 wird ein massiver Liquiditätszufluss in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro aus einer Altschuldenentlastung erwartet.

Betriebswirtschaftlich bedeutet diese Entschuldung, dass finanzielle Kapazitäten entstehen, die entweder für Aufgaben der Daseinsvorsorge oder für die Stadtentwicklung genutzt werden könnten – etwa zur Haushaltsentlastung oder zur Belebung der Innenstadt.

Stadtvertreter sollten angeregt werden, bestehende Beschlüsse – etwa zum Bebauungsplan 55 – kritisch zu hinterfragen. Hauptaufgabe einer städtischen Gesellschaft ist die Daseinsvorsorge und die Schaffung von gutem, bezahlbarem Wohnraum.

Angesichts eines dauerhaft defizitären Haushalts, der sich aus öffentlich verhandelten Haushaltsplänen ergibt, ist es nicht nachvollziehbar, warum erwirtschaftete Gewinne kommunaler Gesellschaften in den letzten Jahren nicht an die Stadt ausgeschüttet wurden.

Es ist grob fahrlässig, unter diesen Umständen nicht einmal zuzuhören.

Es stellt sich die Frage, wessen Interessen hier tatsächlich verfolgt werden, wenn es unterbunden wird, offen über Haushaltsentlastung und fragwürdige Projekte innerhalb einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu sprechen, vor allem dann, wenn es nur um öffentlich verfügbaren Informationen geht.

„In Ländern mit demokratischen Institutionen und einer Exekutive, die bereit ist, sich an die demokratischen Spielregeln zu halten, können sich die Bürger gegen die Herrschaft der wenigen schützen. Wo sich eine bislang demokratische Regierung nicht mehr an diese Spielregeln hält, kann sich eine unterdrückte Mehrheit zum Widerstand gezwungen sehen.“

— Aldous Huxley

Solange alte Strukturen nicht aufgebrochen und Interessen einzelner nicht offengelegt werden, wird sich an einem „Weiter so“ in dieser Stadt nichts ändern. Diese Unternehmen gehören der Stadt, also uns Bürgern und nicht einzelnen Stadtvertretern oder dem Bürgermeister, wir haben einen Anspruch auf Transparenz.

Wir bleiben dran und werden im nächsten Artikel etwas detaillierter auf die beiden Unternehmen UWG/UWD eingehen.