Hotelvertrag am Strand - Eine unendliche Geschichte?

Symbolbild:  Strandgrundstück mit Hotel in Ueckermünde
© Symbolbild: Strandgrundstück mit Hotel

Besucher, Stadtvertreter und Verwaltung trauten ihren Augen kaum:
Der Bericht zur Stadtvertretersitzung am 23.07.2025 im Nordkurier wich – abgesehen von einigen Nebensächlichkeiten – deutlich von der erlebten Wirklichkeit ab.

Unser Anspruch an Wahrheit und Transparenz zwingt uns dazu, den Ablauf und die Hintergründe aus unserer Sicht zu beschreiben.


Stand: 17. August 2025 · Lesedauer: ca. 6 Min

Stadt sind die Hände gebunden

Seit Jahren besteht ein Schwebezustand, weil der Grundstückskaufvertrag an eine aufschiebende Bedingung geknüpft wurde, die bis heute nicht erfüllt ist. Eine Frist, bis wann diese Bedingung eintreten muss, wurde im Vertrag nicht vereinbart – mit der Folge, dass Kaufpreis und Pflichten ausblieben und die Stadt handlungsunfähig blieb.
Zunächst versuchte die Fraktion "Gemeinsam für Ueckermünde" unseren Beschlussantrag zu blockieren und ihn von der Tagesordnung zu nehmen.
Nach verschiedenen Redebeiträgen in denen die Rechtslage noch einmal detailliert dargelegt wurde, beschlossen die Stadtvertreter dann jedoch einstimmig, dem "Investor" eine Frist bis zum 31.08.2025 zu setzen. Wird die Bedingung bis dahin nicht erfüllt, sollte sich der Vertrag endgültig aufheben. Damit will die Stadt die jahrelange Blockade beenden und Rechtssicherheit schaffen. Die letztendliche Zustimmung aller Stadtvertreter zu unserem Beschlussanantrag wird als positives Signal für künftige konstruktive Zusammenarbeit gewertet.

Dreh- und Angelpunkt: Der Vertrag ist bis heute nicht wirksam

Der Grundstückskaufvertrag am Strand ist nach wie vor nicht wirksam, weil die vertraglich vereinbarte aufschiebende Bedingung noch nicht eingetreten ist. Diese Tatsache wurde lange bezweifelt und in der Lösungsfindung bisher weitgehend ignoriert.

Wie der Nordkurier berichtete, wies der Anwohner Karsten Berndt bereits 2024 in einer Stadtvertretersitzung darauf hin, dass der Vertrag unwirksam ist. Der Bürgermeister hatte in dieser Sitzung die entsprechende Passage vorgelesen.

Zunächst wurde das vom Bürgermeister und auch von Teilen der Stadtvertretung in Frage gestellt. Kurz darauf ließ der Bürgermeister den Vertrag erneut prüfen und räumte im Nordkurier ein: „...dass Karsten Berndt in diesem Punkt recht hat“. Der Hinweis war zutreffend – der Vertrag ist ohne Eintritt der Bedingung unwirksam; das Grundstück wurde folglich nicht verkauft.
Also spätestens am 23.04.2024 wussten der Bürgermeister und die Stadtvertreter, die seinerzeit in der Stadtvertretung saßen, dass das Grundstück noch gar nicht verkauft worden ist.

§ 3 Aufschiebende Bedingung

Der Vertrag steht unter einer aufschiebenden Bedingung (unklare Vereinbarung, wann sie erfüllt ist). Eine Frist für den Eintritt dieser Bedingung wurde nicht vereinbart. Das eröffnet die Möglichkeit einer unbefristeten Blockade.

Hinweis: Das ist eine verkürzte, sinngemäße, vereinfachte Wiedergabe.

Bis zum Eintritt der Bedingung liegt es allein in der Hand des „Investors“, ob und wann der Vertrag wirksam wird. In dieser Schwebe fließt weder der Kaufpreis, noch kann die Stadt vertragliche Pflichten durchsetzen – selbst wenn sie mit Fristen versehen sind.

Was nicht wirksam verkauft ist, kann man auch nicht „zurückkaufen“. Rückkaufklauseln greifen erst, wenn der Vertrag insgesamt wirksam ist.

Warum das so gravierend ist

Der Hauptfehler: Es fehlt die zeitliche Begrenzung. Wäre eine Frist vereinbart worden, bis wann die Bedingung eintreten muss, gäbe es das Problem nicht. Ohne Frist kann der Schwebezustand theoretisch ewig andauern – mit der Folge, dass auch die Stadt über das Grundstück nicht verfügen kann.

Rechtliche Einordnung: Nach dem Hinweis der Stadtvertreterin Antje Krins (Rechtsanwältin) erlaubt die Rechtsprechung, bei fehlender Befristung eine angemessene Frist zum Eintritt der Bedingung zu setzen. Verstreicht diese Frist, ohne dass die Bedingung eintritt, fällt der Vertrag als Ganzes weg – der Schwebezustand endet.

Sondersitzung – muss das sein?

Der „Investor“ verweist wiederholt auf bereits getätigte Aufwendungen („über 1 Mio. €“), zuletzt in steigender Höhe – ohne bislang prüfbare Nachweise vorzulegen. Der Eindruck entsteht, man bringe sich für mögliche Schadensersatzforderungen in Stellung. Angesichts eines möglichen weiteren Anstiegs solcher Forderungsbehauptungen war Eile geboten. Die nächste reguläre Sitzung wäre erst am 25. September 2025 gewesen – zu spät, um untätig zuzusehen, wie der Stadt weiterer Schaden entstehen könnte. Deshalb wurde eine Sondersitzung einberufen.

Ablauf der Sitzung

Gleich zu Beginn informierte der Stadtpräsident darüber, dass Vertreter der Kommunalaufsicht anwesend seien – auch dort ist man auf die Probleme rund um den Hotelvertrag aufmerksam geworden.

Maik von Deetzen (AfD) beantragte, unseren Beschlussantrag von der Tagesordnung zu nehmen, da einer der Unterzeichner befangen sei. Als Ersatz sollte ein „alternativer“ Beschlussantrag dienen, der gemeinsam mit der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“ als Tischvorlage allen Stadtvertretern in Papierform vorlag. Dieser Antrag bezog sich jedoch auf Paragrafen, die sich hinter der Unwirksamkeitsklausel befinden und daher nicht wirksam sind. Er kann demnach auch kein Lösungsansatz sein.

Davon abgesehen, stellte die Kommunalaufsicht jedoch klar: Ein gemeinsamer Beschlussantrag von drei Fraktionen wird nicht dadurch unwirksam, dass eine Person befangen sein könnte. Der Antrag blieb daher auf der Tagesordnung; sinnvolle Elemente der Alternativvorlage sollten in den Beschluss einfließen.

Danach erläuterte Rechtsanwältin Antje Krins den juristischen Hintergrund und warb um Zustimmung. Anschließend legte Karsten Berndt den aktuellen Vertragsstatus nochmals nachvollziehbar dar und bat eindringlich um Zustimmung.

Das Ergebnis überzeugte: Am Ende zog Maik von Deetzen die gemeinsam mit „Gemeinsam für Ueckermünde“ eingebrachte Vorlage zurück – und alle Stadtvertreter stimmten dem Beschlussantrag zu.

Beschluss & nächste Schritte

  1. Der Bürgermeister setzt dem „Investor“ eine Frist bis zum 31.08.2025, die aufschiebende Bedingung zu erfüllen.
  2. Verstreicht die Frist fruchtlos, entfällt die Bindung an den Kaufvertrag.
  3. Die Stadt stellt damit die Weichen, die jahrelange Blockade rechtssicher zu beenden.

Die gute Nachricht

Am Ende herrschte seltene Einigkeit unter den Stadtvertretern aus allen Fraktionen.
Das ist eine solide Basis für die Zusammenarbeit in den kommenden vier Jahren – und vor allem für gute Lösungen im Sinne der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Fazit

  • Vertrag seit Jahren nicht wirksam (aufschiebende Bedingung offen).
  • Keine Frist vereinbart → Schwebezustand könnte endlos andauern.
  • Sondersitzung: Einmütiger Beschluss, Frist bis 31.08.2025 zu setzen.
  • Das könnte ein Lösungansatz sein, den wir nun gemeinsam angehen.